Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung befasst sich mit der betrieblichen Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie die Pflege der Personalstammdaten, die Führung der Lohnkonten, die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse (DEÜV-Meldungen, Krankenkassen-Beitragsnachweise und die Lohnsteueranmeldung) sowie die Erstellung der Buchungssätze für die Finanzbuchhaltung.

Als Lohnkonten verstehen sich die Datensätze der einzelnen Arbeitnehmer. Welche Daten die Lohnkonten enthalten müssen, ist in § 41 EStG bzw. in § 4 Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV) geregelt.

Folgende Komponenten bietet Ihnen dies Kanzlei für die Erstellung Ihrer, vor dem Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern prüfungssicheren, Lohnbuchhaltung an:

  • Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen; unter anderem Abrechnungen von Stundenlöhnen und Zuschlägen, Berechnungen von Sonderzahlungen, Pfändungen, Geldwerten Vorteilen u.v.m.
  • Durchführung von Lohnvorwegberechnungen
  • Änderungen von Personalstammdaten, An- und Abmeldungen bei den Krankenkassen, Erfassung von Neueintritten und Abwicklung von Austritten
    Führung der monatlichen Lohnkonten pro Arbeitnehmer
  • Überwachung der korrekten Krankenkassensätze
  • Elektronische Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldung und Krankenkassen-Beitragsnachweise
  • Versand des monatlichen Auswertungspaketes (auf Wunsch auch auf elektronischem Weg)
  • Erstellen von Jahreslohnkonten und –lohnjournalen
  • Elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzämter
  • Erstellung erforderlicher Bescheinigungen, Anträgen und Meldungen wie z.B. Berufsgenossenschaftsmeldungen, Jahresentgeltmeldungen
  • Erteilung von Auskünften im Bereich des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechtes

Arbeitsrechtliche Fragen dürfen Steuerberater aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes nicht beantworten. Auch die Erstellung von Arbeitsverträgen o.ä. ist hiervon betroffen.