Lohnbuchhaltung
Die Lohnbuchhaltung befasst sich mit der betrieblichen Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie die Pflege der Personalstammdaten, die Führung der Lohnkonten, die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse (DEÜV-Meldungen, Krankenkassen-Beitragsnachweise und die Lohnsteueranmeldung) sowie die Erstellung der Buchungssätze für die Finanzbuchhaltung.
Als Lohnkonten verstehen sich die Datensätze der einzelnen Arbeitnehmer. Welche Daten die Lohnkonten enthalten müssen, ist in § 41 EStG bzw. in § 4 Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV) geregelt.
Folgende Komponenten bietet Ihnen dies Kanzlei für die Erstellung Ihrer, vor dem Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern prüfungssicheren, Lohnbuchhaltung an:
- Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen; unter anderem Abrechnungen von Stundenlöhnen und Zuschlägen, Berechnungen von Sonderzahlungen, Pfändungen, Geldwerten Vorteilen u.v.m.
- Durchführung von Lohnvorwegberechnungen
- Änderungen von Personalstammdaten, An- und Abmeldungen bei den Krankenkassen, Erfassung von Neueintritten und Abwicklung von Austritten
Führung der monatlichen Lohnkonten pro Arbeitnehmer - Überwachung der korrekten Krankenkassensätze
- Elektronische Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldung und Krankenkassen-Beitragsnachweise
- Versand des monatlichen Auswertungspaketes (auf Wunsch auch auf elektronischem Weg)
- Erstellen von Jahreslohnkonten und –lohnjournalen
- Elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzämter
- Erstellung erforderlicher Bescheinigungen, Anträgen und Meldungen wie z.B. Berufsgenossenschaftsmeldungen, Jahresentgeltmeldungen
- Erteilung von Auskünften im Bereich des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechtes
Arbeitsrechtliche Fragen dürfen Steuerberater aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes nicht beantworten. Auch die Erstellung von Arbeitsverträgen o.ä. ist hiervon betroffen.